FAQ

FAQ

Mitgliedschaft

Der Mitgliedsbeitrag wurde vom Präsidium auf eine Höhe von 130 Euro festgesetzt.

Rechnungen werden stets im Januar für das gesamte Jahr gestellt. Bei Neueintritten werden die Rechnungen zeitnah nach Aufnahme in den Verband gestellt.

Ja, das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen.

Die Mitgliedschaft im BCM ist persönlich und nicht übertragbar. Die Ausübung der Mitgliedsrechte kann nicht einem anderem überlassen werden. Wenn Sie als Mitglied aufgenommen wurden, dann sind es stets Sie als Person, dem Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft zustehen – niemals Ihr Arbeitgeber, selbst wenn dieser aufgrund einer internen Absprache Ihren Beitrag übernimmt. Umgekehrt entfällt Ihre Mitgliedschaft nicht, nur weil Sie ihren Arbeitgeber wechseln und das neue Unternehmen die Beiträge nicht übernehmen will.

Nein. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Die Ausübung der Mitgliedsrechte kann nicht einem anderem überlassen werden. Ihr Nachfolger muss selbst Mitglied werden. Sie dagegen können natürlich Ihre Mitgliedschaft kündigen.

Nein, die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, mit dem Tod (natürlicher Personen) oder durch Auflösung (juristischer Personen) des Mitgliedes bzw. Beendigung der Liquidation und der darauf folgenden Löschung im Handelsregister.

Der Austritt aus dem Verband hat schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle oder dem Präsidenten zu erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ende des Kalenderjahres. Sie müssen also vor dem 30.10. kündigen, damit ihre Mitgliedschaft am 31.12. des gleichen Jahres endet. Wenn Sie erst nach dem Termin kündigen, verschiebt sich die Wirksamkeit der Kündigung in das nächste Jahr. Beispiel: Eine Kündigung am 12.11.2020 ist wirksam zum 31.12.2021. Bis dahin bleiben Sie Mitglied und auch beitragspflichtig.

Nein. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf einen Anteil am Vereinsvermögen.

Ja. Sie bleiben aber auch dann zur Zahlung des fälligen (Jahres-) Beitrages verpflichtet.

Darüber entscheiden Sie selbst mit: Alle Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge, deren Höhe und Fälligkeit sich aus einer Beitragsordnung ergibt, die von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Präsidiums für das jeweils folgende Geschäftsjahr beschlossen wird.

Ja. Über die Tatsache der Aufnahme, Unterbrechung oder Beendigung einer hauptberuflichen Tätigkeit als Compliance Manager müssen alle Mitglieder den Präsidenten durch die Geschäftsstelle unverzüglich in Kenntnis setzen. Mitglieder, die dieser Regel nicht Folge leisten, können vom Präsidium ausgeschlossen werden.

Ja. Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Verband über die Änderung seiner Wohn- und Meldeanschrift sowie seines Namens unverzüglich und unaufgefordert schriftlich in Kenntnis zu setzen. Bei Abbuchungsverfahren für den Mitgliedsbeitrag auch die neue Kontonummer. Ansonsten können Nachforschungen nötig werden, die Kosten verursachen. Die dem Verband für diesbezügliche Nachforschungen entstehende Kosten sind vom Mitglied zu erstatten. Die Geschäftsstelle setzt hierbei einen Pauschalbetrag von mindestens 10 Euro an – dieser kann im Einzelfall und gegen Nachweis aber auch höher ausfallen. Die dem Verband ggf. entstehenden Kosten einer Rechtsverfolgung für die (gerichtliche) Geltendmachung von Forderungen gegen ein Mitglied sind dem Verband von diesem ebenfalls zu erstatten.

In allen Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte zunächst an die Geschäftsstelle des BCM unter geschaeftsstelle@compliance-verband.de.

Self-Service-Portal (SSP)

Bitte nutzen Sie die „Passwort vergessen“-Funktion (https://www.compliance-verband.de/mitgliederseiten/passwort-wiederherstellung) und tragen Sie dort die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie sich zukünftig ins SSP einloggen möchten.

Bitte gehen Sie im SSP in den Bereich „Meine Mitgliedschaft“ und ändern Sie dort die gewünschten Datenfelder. Bitte beachten Sie, dass die persönlichen Daten immer vollständig hinterlegt sein müssen,weil es sich um eine personengebundene Mitgliedschaft handelt.

Vergewissern Sie sich erneut, dass Sie alle Felder ausgefüllt haben und befolgen Sie die Anweisungen auf der Website. Ergänzen Sie beispielsweise auch die Informationen im Abschnitt „Persönliche Daten“.

Im Falle einer Namensänderung bitten wir Sie, uns eine E-Mail (mitglieder@service.bvdcm.de) zu schreiben. Die Änderung des Namens erfolgt nur durch persönliche Mitteilung an die Mitgliederverwaltung. Eine Übertragung der Mitgliedschaft auf eine andere Person ist gemäß Satzung nicht möglich.

Auch diese Änderungen erfolgen über das SSP. Bitte melden Sie sich wie gewohnt im SSP an. Unter „Mitgliedschaft“ können Sie den gewünschten Rechnungsempfänger hinterlegen. Dieser kann Ihre Privat-, Ihre Firmen-, oder eine abweichende Adresse sein. Bitte vergewissern Sie sich, dass diese Daten korrekt eingetragen sind und alle notwendigen Angaben hinterlegt sind (z.B. Bestellnummern). Sollten Sie eine Rechnungsänderung benötigen, kontaktieren Sie bitte den Mitgliederservice.

Bitte gehen Sie im SSP zu „Einstellungen“. Dort können Sie Ihr Passwort ändern.

Im Abschnitt „Gruppen“ im SSP klicken Sie auf „Meine Gruppen“. Dort können Sie die jeweiligen Gruppen einsehen, sie betreten oder verlassen.

Bitte prüfen Sie, ob Sie alle Pflichtfelder im Bereich Berufliche Daten oder Persönliche Daten ausfüllen haben.

Stellen Sie sicher, dass Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben. (z.B. eine Schaltfläche für Primäre E-Mail-Adresse (Verbandsinformationen), Rechnungsadresse, „Compliance Manager“- Magazin)

Über das SSP können Sie die gewünschten Änderungen unter Berufliche Daten vornehmen.

Teilen Sie uns dies bitte über mitglieder@service.bvdcm.de mit. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Veränderungen, die gemäß Satzung eine Veränderung der Mitgliedsart nach sich ziehen, unbedingt schriftlich Kontakt zu uns aufnehmen müssen. Bitte informieren Sie uns per E-Mail über anstehende Veränderungen (z.B. Elternzeit, vorübergehende Arbeitslosigkeit, Eintritt in den Ruhestand oder Wechsel in eine beratende Tätigkeit).