Veröffentlichung einer Richtlinie zur Corporate Sustainability Due Diligence

Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag an das EU-Parlament und den EU-Rat zum Erlaß einer Richtlinie zur Corporate Sustainability Due Diligence veröffentlicht, die den Unternehmen mit einem Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. EUR und 500 Mitarbeitern weitreichende Pflichten und Schadensersatzleistungen auferlegt.

Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) e. V. steht einigen Regelungen des Vorschlags zur Richtlinie kritisch gegenüber, vor allem, was den weiten Anwendungsbereich und die vorgesehene zivilrechtliche Haftung angeht. „Der Vorschlag der EU-Kommission ist insbesondere für die nun erfassten Unternehmen mit unter 1000 Mitarbeitern schwer umsetzbar. Dies gilt umso mehr, als der Vorschlag keine klare Begrenzung der Sorgfaltspflichten auf Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei den unmittelbaren Zulieferern enthält. Es ist vielmehr von der gesamten Wertschöpfungskette die Rede. Im Gegensatz zum Lieferkettengesetz sieht der Vorschlag der EU-Kommission zudem eine zivilrechtliche Haftung vor. Wenn es bei diesem Vorschlag bleibt, kommt noch deutlich mehr Arbeit auf die Unternehmen zu als durch die Umsetzung des Lieferkettengesetzes.“, sagt Christiane Ecker, Beisitzerin im Präsidium und Leiterin der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Lieferkettengesetz des BCM.

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