Veröffentlichung einer Richtlinie zur Corporate Sustainability Due Diligence

Am 23. Februar 2022 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag an das EU-Parlament und den EU-Rat zum Erlaß einer Richtlinie zur Corporate Sustainability Due Diligence veröffentlicht.

Die Richtlinie erlegt Unternehmen mit einem Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. EUR und 500 Mitarbeitern weitreichende Pflichten und Schadensersatzleistungen auf. Der BCM steht einigen Regelungen des Vorschlags zur Richtlinie kritisch gegenüber, vor allem, was den weiten Anwendungsbereich und die vorgesehene zivilrechtliche Haftung angeht.

Pressemitteilung vom 23.02.2022 (PDF)