BCM im Lobbyregister vertreten

Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) ist jetzt im Lobbyregister für die Interessenvertretungen gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung vertreten.

Das am 1. Januar 2022 in Kraft getretene Lobbyregistergesetz (LobbyRG) bestimmt, dass sich alle natürlichen Personen und Organisationen ins Lobbyregister eintragen müssen, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen. Damit soll die Vertretung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Interessen gegenüber der Politik transparenter werden.

Der BCM bringt seit Jahren auf der Grundlage des ehrenamtlichen Engagements seiner Fachgruppen und Ad-hoc-Arbeitskreise die Interessen seines Berufsstands in den legislativen Prozess ein und begrüßt diese für die Interessenvertretung neu geschaffene Transparenz. Um zukünftig noch stärker Compliance-Themen in der (politischen) Öffentlichkeit zu positionieren, wurde das Präsidiums-Ressort „Verbands- und rechtspolitische Entwicklungen“, das von den Präsidiumsmitgliedern Dr. Tobias Brouwer und Dr. Jan Ehling geleitet wird, auf der Mitgliederversammlung am 19.01.2022 neu geschaffen.

Zum vollständigen Statement (Pressemitteilung)