Eintragung des BCM in das Lobbyregister

Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) e.V. ist im „Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung“ eingetragen worden und nun sichtbar online vertreten.
Das am 1. Januar 2022 in Kraft getretene Lobbyregistergesetz (LobbyRG) bestimmt, dass sich alle natürlichen Personen und Organisationen ins Lobbyregister eintragen müssen, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen. Damit soll die Vertretung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Interessen gegenüber der Politik transparenter werden. Der BCM bringt seit Jahren auf der Grundlage des ehrenamtlichen Engagements seiner Fachgruppen und Ad-hoc-Arbeitskreise die Interessen seines Berufsstands in den legislativen Prozess ein und begrüßt diese für die Interessenvertretung neu geschaffene Transparenz.

Pressemitteilung vom 28.02.2022 (PDF)