26.04.2018
Ein Kommentar von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe H. Schneider, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des BCM, Direktor des Instituts für Deutsches und Internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg Universität zu Mainz und Of-Counsel bei Schmitz & Partner Rechtsanwälte und Rechtsanwalt Dr. Bernd-Wilhelm Schmitz, Partner bei Schmitz & Partner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main und Experte u. A. im Bereich der Berufshaftung von Organmitgliedern, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten.
Das Thema des Monats lautet „Zur Bedeutung des HSH-Urteils für die Praxis“.
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