Whistleblowing-Reform sorgt für mehr Schutz von Hinweisgebern in der Finanzbranche

Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) begrüßt das ab morgen gültige
Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz. Dieses sieht vor, dass Mitarbeiter der Finanzbranche weder
arbeitsrechtlich noch strafrechtlich belangt werden können, wenn sie als Hinweisgeber
(Whistleblower) Gesetzesverstöße melden. Zudem müssen Banken, Versicherungen, Finanzvertriebe
und Emittenten von Finanzinstrumenten organisatorische Maßnahmen treffen – also z.B.
entsprechende Hinweisgebersysteme einrichten, die ihren Mitarbeitern eine anonyme Meldung
ermöglichen. Insbesondere mit Blick auf die jüngsten Gerichtsentscheidungen in Luxemburg ist dies
ein wichtiger Schritt zu einem besseren Schutz der Hinweisgeber.

Pressemitteilung vom 01.07.2016