22.04.2020
Gestern hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf „eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ vorgelegt, mit dem ein neues Sanktionsrecht für Unternehmen eingeführt werden soll: nach VCI und BCM kommt die Stärkung der Compliance noch zu kurz.
Aus Sicht des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) und des Berufsverbands der Compliance Manager (BCM) sollte die angestrebte Reform des Unternehmenssanktionsrechts genutzt werden, um Fehlansätze und verfahrensrechtliche Unklarheiten im bisherigen Recht zu korrigieren. Aus Sicht beider Verbände enthält der Entwurf zwar einige gute Ansätze, etwa dass Unternehmen eigene Rechte im Verfahren eingeräumt werden.