Pressemitteilung zum Lieferkettengesetz

Die Bundesregierung hat sich nach zähem Ringen auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Der Berufsverband der Compliance Manager e.V. (BCM) rät Unternehmen, sich schnellstmöglich mit den neuen Anforderungen zu befassen und die erforderliche Transparenz über die eigenen Lieferketten und das unternehmensindividuelle Risikoprofil zu gewinnen.

Am vergangenen Freitag, dem 12. Februar 2021, haben sich das Entwicklungsministerium, das Arbeitsministerium und das Wirtschaftsministerium auf einen gemeinsamen Referentenentwurf zum Lieferkettengesetz verständigt. Nach dem Willen der beteiligten Bundesministerien soll das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Das Ziel ist, die Unternehmen auf die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards entlang der Wertschöpfungskette im Ausland zu verpflichten. Damit sollen unter anderem die Kinderarbeit und Hungerlöhne bei ausländischen Zulieferern deutscher Unternehmen eingedämmt werden. Der Referentenentwurf des Lieferkettengesetzes sieht bisher Bußgelder vor. Demnach sollen Unternehmen noch nicht zivilrechtlich in die Haftung genommen werden. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und wird für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten. Ab dem Jahr 2024 fallen auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern unter das Lieferkettengesetz.

Pressemitteilung vom 16.02.2021 (PDF)