Heute wurde im Bundeskabinett das Sorgfaltspflichtengesetz beschlossen. Der BCM bekräftigt, dass eine europäische Lösung dem nationalen Alleingang vorzuziehen wäre.
Der Berufsverband der Compliance Manager e. V. (BCM) weist darauf hin, dass sich das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch, dem 3. März 2021, auf das Sorgfaltspflichtengesetz geeinigt hat. Erst Mitte Februar 2021 haben sich das Entwicklungsministerium, das Arbeitsministerium und das Wirtschaftsministerium auf einen gemeinsamen Referentenentwurf zum Sorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz) verständigt, der nunmehr mit nur geringfügigen Änderungen zur Abstimmung gebracht wurde. Das Ziel ist, die Unternehmen auf die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards entlang der Wertschöpfungskette im Ausland zu verpflichten. Damit sollen unter anderem die Kinderarbeit und Hungerlöhne bei ausländischen Zulieferern deutscher Unternehmen eingedämmt werden.