Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) e. V. begrüßt die Pläne der EU-Kommission zum besseren Schutz von Hinweisgebern

Skandale wie das sog. Dieselgate, Luxleaks, Panama Papers oder Cambridge Analytica und
Facebook wären wohl ohne Whistleblower erst gar nicht an die Öffentlichkeit gedrungen. Die
EU-Kommission hat am 23. April 2018 einen Gesetzesvorschlag zum besseren EU-weiten
Schutz von Whistleblowern vorgelegt, der ein mehrstufiges Modell vorsieht und von ihr selbst
als „Game changer“ bezeichnet wird.
Zukünftig soll es ein dreistufiges Meldesystem geben: Zunächst die interne Meldung im
Unternehmen/der Behörde, dann bei einer staatlichen Stelle und erst als dritte Stufe die
Veröffentlichung. Hält sich ein Hinweisgeber an diese Regeln, so soll er vor Entlassung und
Strafverfolgung geschützt sein.

Pressemitteilung vom 03.05.2018