Der BCM unterstützt berufsrechtliche Regelung für Syndikusanwälte

Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) unterstützt den Beschluss des CDU Parteitages, in welchem Bundesregierung und Bundestag aufgefordert werden, die Zukunft der berufsständischen Versorgung zu sichern. Gleichzeitig begrüßt der BCM die Ankündigung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, Anfang 2015 Eckpunkte zur Vorbereitung einer berufsrechtlichen Regelung zum Status von Syndikusanwälten vorzulegen.
Pressemitteilung vom 19.12.2014