BCM sieht bei Korruptionsprävention weiter Aufholbedarf in Deutschland

Anlässlich des Welt-Anti-Korruptions-Tages am 9. Dezember 2014 sieht der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) die Ratifikation der UN-Konvention gegen Korruption und die dazugehörigen Änderungen im Strafrecht als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Bereits im August hatte der BCM jedoch auch mitgeteilt, dass die ab September 2014 gültige Rechtslage nur dann wirksam ist, wenn sie mit einer umfassenden Offenlegungspflicht für Nebeneinkünfte von Abgeordneten korrespondiert.

Pressemitteilung vom 09.12.2014