16.01.2017
Die Regierungskommission des Deutschen Corporate Governance Kodex hat im November letzten Jahres Vorschläge für die Kodexänderungen 2017 veröffentlicht, die u.a. eine Ergänzung der Ziffer 4.1.3 hinsichtlich „Compliance“ vorsieht. In dieser Form hat der Vorstand für ein angemessenes, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtetes Compliance Management System zu sorgen, dessen Grundzüge zudem im Corporate Governance-Bericht offengelegt werden sollen. Neu ist, dass auch Beschäftigte und Dritte wie Kunden und Lieferanten künftig in der Lage sein sollen, mittels eines Whistleblowing-Systems geschützt Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen zu geben.