BCM befürwortet Anti-Korruptions-Bemühungen im Gesundheitswesen

Mit dem kürzlich vom Justizministerium vorgelegten Gesetzentwurf gegen Bestechung und
Bestechlichkeit im Gesundheitswesen wird aus Sicht des Berufsverbands der Compliance Manager
(BCM) eine wesentliche Regelungslücke im Bereich Health Care Compliance geschlossen. Allerdings
bleiben aus Sicht des BCM weiterhin viele Fälle in einer rechtlichen Grauzone. Das bloße „Anfüttern“
von Ärzten durch die Pharmaindustrie bleibt straffrei.

Pressemitteilung 11.03.2015