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Whistleblowing-Reform sorgt für mehr Schutz von Hinweisgebern in der Finanzbranche

Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) begrüßt das ab morgen gültige Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz. Dieses sieht vor, dass Mitarbeiter der Finanzbranche weder arbeits­rechtlich noch strafrechtlich belangt werden können, wenn sie als Hinweisgeber (Whistleblower) Gesetzesverstöße melden. Zudem müssen Banken, Versicherungen, Finanzvertriebe und Emittenten von Finanzinstrumenten organisatorische Maßnahmen treffen – also z.B. entsprechende Hinweisgebersysteme einrichten, die ihren Mitarbeitern eine anonyme Meldung ermöglichen. Insbesondere mit Blick auf die jüngsten Gerichtsentscheidungen in Luxemburg ist dies ein wichtiger Schritt zu einem besseren Schutz der Hinweisgeber.

Mit dieser Verpflichtung wird die Finanzbranche zu einem Vorreiter im Schutz von Hinweisgebern. Aus Sicht des BCM wäre eine Übertragung dieser positiven Initiative auch auf andere Branchen wünschenswert, um einen branchenunabhängigen Schutz von Hinweisgebern vor arbeits- und strafrechtlichen Konsequenzen zu gewährleisten.

Anlässlich dieser aktuellen Bemühungen ruft der BCM seine Mitglieder dazu auf, diese und andere themenbezogene Aspekte in der Fachgruppe „Whistleblowing“ zu vertiefen, um gemeinsam gesellschafts­politische Entwicklungen aktiv voranzutreiben und daraus resultierende Anforderungen an das Compliance Management mitzugestalten. Mehr Informationen zu der BCM-Fachgruppen­landschaft hier.

Download Pressemitteilung hier.

Über den BCM
Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) ist mit derzeit über 700 Mitgliedern die führende berufsständische Vereinigung exklusiv für Inhouse Compliance Manager und Compliance-Verantwortliche aus Unternehmen, Verbänden und Organisationen unterschiedlicher Branchen. Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Er bezieht in öffentlichen Debatten Stellung zu Themen, die den Berufsstand betreffen und verfolgt das Ziel, bei Anhörungen und Gesetzgebungsverfahren eingebunden zu sein.

Kontakt:
Linda Grahn
Berufsverband der Compliance Manager (BCM) e.V.
Tel. +49(0)30 / 84 85 93 20
E-Mail: linda.grahn@bvdcm.de