Der Welttag gegen Kinderarbeit, welcher jährlich am 12. Juni stattfindet und im Jahr 2002 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ins Leben gerufen wurde, möchte auf die weltweite Ausbeutung von Millionen von Kindern aufmerksam machen und diesbezüglich ein kritisches Bewusstsein schaffen. Der Aktionstag soll die Gefahren und negativen Folgen für die körperliche und seelische Gesundheit der Kinder aufzeigen und möchte somit ein Zeichen setzen.
Durch Kinderarbeit werden die Menschenrechte von Kindern verletzt. Gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um Kinderarbeit im eigenen Geschäftsbereich und bei ihren Zulieferern zu verhindern. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Lieferkettengesetz des BCM informiert ihre Mitglieder regelmäßig über neue Entwicklungen zum Gesetz auf nationaler und europäischer Ebene. Die virtuellen Termine der Ad-hoc-Arbeitsgruppe bieten auch die Möglichkeit zum Austausch, z.B. zur menschenrechtlichen Risikoanalyse und zu Fragen rund um die Rolle oder Funktion eines Menschenrechtsbeauftragten. Die Veröffentlichung von Umsetzungsempfehlungen der Ad-hoc-Arbeitsgruppe ist noch für dieses Jahr geplant.