23.10.2020
Am 22. Oktober 2020 hat die Bundesregierung eine Gegenäußerung zum Unternehmensstrafrecht beschlossen und zeigt bei einigen Punkten Prüfungsbereitschaft.
Der VCI und der BCM haben im Gesetzgebungsverfahren bereits mehrfach Stellung genommen und sind der Meinung, dass das der Regierungsentwurf weiter überarbeitet werden sollte. Die beiden Verbände haben wahrgenommen, dass die Bundesregierung bereits Nachbesserungsbereitschaft gezeigt hat und begrüßen dies sehr.
Zur Presseinformation des 22. Oktobers 2020.