Techriesen auf dem Prüfstand der EU-Kommission

„Heute eröffnet die Kommission fünf Nichtkonformitätsuntersuchungen nach dem Digital Markets Act (DMA)“, wird die Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für die Wettbewerbspolitik, in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission am 25. März 2024 zitiert. „Wir vermuten, dass die von den drei Unternehmen vorgeschlagenen Lösungen nicht vollständig mit dem DMA übereinstimmen. Wir werden nun die Einhaltung des DMA durch die Unternehmen untersuchen, um offene und umkämpfte digitale Märkte in Europa zu gewährleisten.” Werden die Vermutungen der Europäischen Kommission bestätigt, kommen auf die Unternehmen hohe Geldstrafen zu.

Der DMA wurde im Juli 2023 vom EU-Parlament verabschiedet. Das Gesetz für digitale Märkte soll für einen fairen Wettbewerb im Bereich der digitalen Dienste sorgen. Die neuen Regelungen sind in der Annahme begründet, dass große Anbieter von digitalen Plattformen eine zu machtvolle Marktposition innehaben. Der DMA soll diese mit Vorschriften für sogenannte „Gatekeeper“-Dienste “ (Torwächter)  aufbrechen. Eine Liste mit sechs Unternehmen und 22 „Gatekeeper“-Diensten wurde von der EU-Kommission im September 2023 veröffentlicht. Darunter finden sich nicht nur Apple, Meta und Alphabet, sondern auch Amazon, Microsoft und die Video-App TikTok.

Die betroffenen Unternehmen haben seit dem Inkrafttreten des Gesetzes bereits Maßnahmen ergriffen, um den neuen Anforderungen der EU gerecht zu werden. Ob diese ausreichend sind, möchte die Europäische Kommission in den folgenden zwölf Monaten prüfen. Sollten die Vermutungen der Kommission sich als gerechtfertigt erweisen, wird sie die betroffenen Unternehmen und Dienste über ihre vorläufigen Erkenntnisse informieren und die Maßnahmen erläutern, die sie in Betracht zieht oder die der „Gatekeeper“ ergreifen sollte. Die Kommission hat Alphabet, Amazon, Apple, Meta und Microsoft zur Aufbewahrung von Dokumenten verpflichtet, die zur Beurteilung ihrer Einhaltung der aus dem DMA resultierenden Anforderungen verwendet werden könnten.

Unter anderem prüft die Kommission, ob Apple und Alphabet den Verpflichtungen für App-Stores nachkommen. Das DMA verlangt, dass „Gatekeeper“ App-Entwicklern ermöglichen, Nutzende kostenlos auf externe Angebote zu lenken. Bei Alphabet gibt es darüber hinaus die Befürchtung, dass das Unternehmen seine eigenen vertikalen Suchdienste (wie Google Shopping und Google Hotels) gegenüber ähnlichen konkurrierenden Anbietern bevorzugt, was gegen das DMA verstößt. Bei Apple wurde ein Verfahren aufgrund der Vermutung eröffnet, dass das Design für die Auswahl des Webbrowsers die Nutzenden daran hindert, ihre Wahl der Dienste wirklich auszuüben.

Der DMA verlangt von „Gatekeepern“, dass die Zustimmung der Nutzenden eingeholt wird, wenn deren persönliche Daten kombiniert oder dienstübergreifend verwendet werden sollen. Die Kommission prüft, ob das “Zahlen oder Einwilligen”-Modell von Meta für EU-Nutzende mit dieser Regelung vereinbar ist. Auch die Behandlung von Amazons eigenen Markenprodukten im Amazon Store sowie Apples neue Gebührenstruktur und andere Bedingungen für alternative App-Stores stehen auf dem Prüfstand der EU-Kommission.

 

Bei Feststellung eines Verstoßes gegen den DMA kann die EU-Kommission Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens oder bis zu 20 Prozent im Falle eines wiederholten Verstoßes verhängen. Bei systematischen Verstößen kann die Kommission zusätzliche Abhilfemaßnahmen ergreifen, darunter auch die Verpflichtung zum Verkauf eines Geschäfts oder einzelner Teile davon.

 

Mehr Informationen dazu gibt es hier:

Pressemitteilung der Europäischen Kommission: Commission opens non-compliance investigations against Alphabet, Apple and Meta under the Digital Markets Act – European Commission (europa.eu)

Tagesschau: “Digital Markets Act”: Was sich für Smartphone-Nutzer verändert | tagesschau.de