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Pressemitteilung: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz legt Entwurf zum Unternehmenssanktionsrecht vor

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat gestern einen Entwurf zum Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität vorgelegt. Dieser resultiert aus den im Koalitionsvertrag festgehaltenen Plänen von CDU, CSU und SPD, das Unternehmenssanktionsrecht in Deutschland neu zu regeln.

Ziel eines neuen Unternehmenssanktionsrechts sollte nach Ansicht des BCM vor allem die Verbesserung der Unternehmenskultur und Compliance sein. Legitimationsgrund für eine eigene Sanktion gegen das Unternehmen muss daher eine fehlende oder mangelhafte Unternehmensorganisation sein, die das unternehmensbezogene Fehlverhalten des Individualtäters ermöglicht oder wesentlich erleichtert hat. Bisher ist vorgesehen, Compliance-Bemühungen der Unternehmen erst auf Strafzumessungsebene zu berücksichtigen, dies greift aus Sicht des Verbandes zu kurz.

Mit dem vorgelegten Entwurf sollte die Chance genutzt werden, das Sanktionsverfahren und die Rechte der Betroffenen klar zu regeln. Die Verteidigungsmöglichkeiten der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter sind in ein ausgewogenes Verhältnis zu den staatlichen Ermittlungsbefugnissen zu bringen“, so Mirko Haase, Präsident des BCM.

Der BCM wird daher den Referentenentwurf genau prüfen und dazu zeitnah entsprechend seiner gemeinsam mit dem Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) erarbeiteten Thesen Stellung nehmen.

Die BCM/VCI-Position für ein moderneres Unternehmenssanktionsrecht finden Sie hier.

Die Pressemitteilung können Sie hier herunterladen