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Korruptionsprävention ist Aufgabe des Top Managements – BCM sieht zunehmende Anforderungen an Compliance Manager

Anlässlich des heutigen weltweiten Anti-Korruptionstages betont der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) die Notwendigkeit von Korruptionsprävention und -bekämpfung in Unternehmen und die damit einhergehende Verantwortung für Compliance Manager. Wie die Ergebnisse der diesjährigen Berufsfeldstudie „Compliance Management 2016“ zeigen, zählt die Bekämpfung und Prävention von Korruption mit 85 Prozent mittlerweile zu den wesentlichen Aufgaben in Compliance-Abteilungen, Tendenz steigend.

„Die vielzitierte Entscheidung des LG München in Sachen Neubürger belegt, dass das Top Management auch bei Delegation der Korruptionsbekämpfung an eine Compliance Organisation grundsätzlich verantwortlich bleibt“ – so Dr. Wolfgang Strunk, Leiter der BCM-Fachgruppe Anti-Korruption. Alexander Ghazvinian, Chief Compliance Officer bei APM Terminals und Co-Leiter der Fachgruppe fügt dem hinzu: „Gerade in Krisenzeit muss das Management den richtigen Ton angeben und Compliance darf nicht zu einem Lippenbekenntnis werden“.

Das Phänomen der Korruption hat in seiner langen Historie immer wieder neue Facetten hervorgebracht. Viele (spektakuläre) Korruptionsfälle haben in den vergangenen Jahren nicht nur die Medien beschäftigt, sondern auch die Strafverfolgung. So lässt sich nicht nur eine in der Vergangenheit kontinuierlich steigende Anzahl von Strafverfahren in Deutschland und Europa feststellen. Auch die hohen Strafen für Unternehmen verdeutlichen die Brisanz. Dass die Korruptionsbekämpfung in absehbarer Zeit an Bedeutung verlieren könnte, scheint hingegen ausgeschlossen. Nicht zuletzt die stellvertretende Justizministerin der USA, Sally Yates, hat mit dem vielzitierten „Yates-Memorandum“ im September des vergangenen Jahres noch einmal deutlich gemacht, in welche Richtung die weitere Entwicklung gehen könnte: Zusätzlich zu den Unternehmenssanktionen müssen nach ihrer Vorstellung die handelnden Privatpersonen stärker persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Unternehmen könnten sich nur freikaufen, wenn im Gegenzug die Verantwortlichen „ans Messer geliefert würden“.

Die BCM-Fachgruppe „Anti-Korruption“ behandelt umfassend diese und andere Compliance-Themen, die sich mit den aktuellen Anforderungen der Korruptionsbekämpfung befassen. Mehr Informationen hier.

Der Anlass dieses jährlichen Aktionstags lässt sich auf die am 9. Dezember 2003 von 140 Staaten unterzeichnete und ratifizierte UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zurückführen. Die unterzeichnenden Vertragsparteien verpflichteten sich damals zur Sanktionierung verschiedener Korruptionsarten. Auch wenn die Verabschiedung dieses Abkommens einige Jahre zurückliegt, so hat Korruption – und insbesondere ihre Bekämpfung – keineswegs an Relevanz verloren.