Große Mehrheit dafür: Das EU-Parlament beschließt den AI Act 

KI, AI

Im April 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für ein KI-Regelwerk. Nach langen Verhandlungen erzielten der Rat der EU und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über den AI Act. Am 2. Februar 2024 haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) den AI Act einstimmig gebilligt. Nun hat das Europäische Parlament am 14. März 2024 den AI Act beschlossen. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung ist ab 2026 zu rechnen.

Mit diesem neuen KI Gesetz reguliert die EU erstmals den Einsatz von Künstlicher Intelligenz mit den wesentlichen Zielen, Innovationen zu fördern, gleichzeitig das Vertrauen in KI zu stärken und sicherzustellen, dass diese Technologie in einer Weise genutzt wird, die die Grundrechte und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der EU respektiert. 

Der AI Act stellt nicht nur eine Definition von KI-Systemen bereit, sondern unterteilt diese in vier Risikogruppen: unannehmbares Risiko (verbotene KI-Praktiken), hohes Risiko, begrenztes Risiko und geringes Risiko. Anbieter von KI-Systemen müssen nun durch klare Informationen zur Funktionsweise, Risiken und Grenzen für Transparenz und Nachvollziehbarkeit von KI-Systemen sorgen. Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen strengeren Regeln. KI-Systeme zur Massenüberwachung, soziale Kreditbewertung und Manipulation von Verhalten werden verboten. Darüber hinaus werden die Rechte der Verbraucher definiert, Beschwerden einzureichen und aussagekräftige Erklärungen zu erhalten. Der AI Act sieht vor, dass nationale Behörden die Überwachung und Durchsetzung der KI-Regulierung verantworten. Bei Verstößen können Geldbußen von 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Umsatzes verhängt werden.

Die Reaktionen auf den aktuellen Beschluss des Europäischen Parlaments fallen unterschiedlich aus. Während die Unternehmensorganisationen und politischen Vertreter überwiegend positiv auf das KI Gesetz blicken, sehen einige Verbraucherschutz- und Menschenrechtsorganisationen die Gefahr, dass sich durch den AI Act für die Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung eine Tür öffnet.  

 

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