Gesetz zur berufsrechtlichen Neuregelung der Syndizi schafft Klarheit für Compliance Officer

Am 17. Dezember 2015 hat der Bundestag das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte“ (18/520118/6915) verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 18. Dezember 2015 zugestimmt. Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) begrüßt, dass das Gesetz nunmehr zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt und damit endlich die notwendige Rechtssicherheit geschaffen wird.

„Vor allem für Syndikusanwälte, die als Compliance Officer tätig sind, schafft das Gesetz die notwendige Transparenz, da diese aufgrund ihrer Funktion im Unternehmen immer auch fachlich weisungsunabhängig tätig sein müssen“ – so Cornelia Koch, erste Vizepräsidentin des BCM, die als Lead Senior Legal Counsel Compliance und Syndikusanwältin bei der SAP SE tätig ist.

Zu dem Aufgabenbereich eines Syndikusanwalts im Compliance-Bereich gehören neben der Prüfung rechtlicher Sachverhalte auch die Vermittlung von Wissen und Beratung zu den – immer umfangreicheren – gesetzlichen Regelungen sowie die Entscheidung über entsprechende Abbildungen in vertraglichen Vereinbarungen mit Kunden, Partnern und Lieferanten ihres Arbeitgebers und unternehmensinterner Regularien. Darüber hinaus führen sie nicht nur Verhandlungen über Vertragsinhalte mit den Rechtsabteilungen anderer Unternehmen, sondern sind auch Ansprechpartner für  Behörden. Die Neuregelung schafft nicht nur die notwendige Klarheit in Bezug auf die Anforderungen der Tätigkeitsbeschreibung, sondern hat in der jetzigen Fassung auch Lücken geschlossen und sachfremde Erwägungen beseitigt, die der erste Gesetzesentwurf noch beinhaltete.

Über den BCM
Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) ist die führende berufsständische Vereinigung der Compliance Beauftragten aus Unternehmen, Verbänden und Organisationen. Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Er bezieht in öffentlichen Debatten Stellung zu Themen, die den Berufsstand betreffen und verfolgt das Ziel, bei Anhörungen und Gesetzgebungsverfahren eingebunden zu sein.

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