Home / Netzwerk / Aktuelles / EuGH will konzerninterne Umsätze bei den Geldbußen berücksichtigen

EuGH will konzerninterne Umsätze bei den Geldbußen berücksichtigen

BCM bringt sich bei der aktuellen politischen Debatte, dass bei der Festsetzung der Bußgelder auch die sanktionsmildernden Maßnahmen berücksichtigt werden sollen, aktiv ein.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 12. November 2014 in der Rechtssache C‑580/12 P Guardian Industries gegen die Europäische Kommission entschieden, dass konzerninterne Umsätze bei der Festsetzung von Geldbußen nach EU-Recht grundsätzlich genauso zu berücksichtigen sind, wie die externen Umsätze.

BCM-Präsident Mirko Haase: „Dieses Urteil des EuGH bedeutet für die Unternehmen ein erhöhtes Risiko im Bereich Kartellrecht und wirft die Frage nach bußgeldreduzierenden Faktoren durch adäquate Compliance Systeme erneut auf. Es ist nun an der Zeit, auch darüber zu diskutieren. Denn Verschärfungen von Bußgeldern haben wir genug gesehen.“

Bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist festgeschrieben, dass „Konkrete und nachvollziehbare Zumessungsregeln für Unternehmensbußen“ notwendig seien. „Damit steht auch zur Debatte, wie Compliance-Maßnahmen bei der Bemessung von Bußgeldern zukünftig sanktionsmindernd berücksichtigt werden. Mein Ziel ist es, hier praxistaugliche Grundsätze zu finden, die für Unternehmen und für Gerichte gut zu handhaben sind. Daran und dafür arbeiten wir“, so Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz. Der BCM wird sich aktiv an dieser politischen Diskussion einbringen.

Download Pressemitteilung hier.