Deutschland enthält sich: EU-Lieferkettengesetz erneut gescheitert 

Brüssel, EU

Ursprünglich hatte die belgische Ratspräsidentschaft die Abstimmung über das EU-Lieferkettenschutzgesetz für Mittwoch, den 28. Februar 2024, geplant. In einer mündlichen Abfrage kurz vor der Abstimmung zeigte sich jedoch, dass die EU-Richtlinie keine Mehrheit bekommen würde. Die Abstimmung wurde daher von der Tagesordnung genommen und erneut auf unbestimmte Zeit verschoben.  

Das EU-Lieferkettengesetz soll die Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, die von Menschenrechtsverletzungen, Kinder- und Zwangsarbeit sowie Umweltbelastungen profitieren. Die Ziele sind klar, ihre Bedeutung Konsens. Diskutiert wird dagegen über die Auswirkungen des Gesetzes auf Europa als Wirtschaftsstandort. Unter anderem werden ein zu hoher Bürokratieaufwand sowie zu große rechtliche Risiken für Unternehmen befürchtet.  

Die deutsche Bundesregierung konnte sich bisher nicht auf eine Position einigen und hat sich daher enthalten. Eine Änderung dieser Position bis zur nächsten Abstimmung ist unwahrscheinlich. Das EU-Lieferkettengesetz reicht weit über das in Deutschland seit dem letzten Jahr geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus. Es soll bereits für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro gelten. Größere Unternehmen wären zudem verpflichtet, einen Plan vorzulegen, der die Konformität ihres Geschäftsmodells mit dem Pariser Klimaabkommen aufzeigt. Des Weiteren hebt sich die EU-Richtlinie in der Frage der Haftung ab: Kommt es in den Lieferketten zu Menschenrechtsverletzungen, können Unternehmen mit der EU-Richtlinie vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden. Das deutsche Lieferkettengesetz setzt dagegen auf Berichtspflichten. 

Eine Verabschiedung des EU-Lieferkettenschutzgesetzes vor den Europawahlen im Juni wird zunehmend unwahrscheinlich. Das weitere Schicksal der Richtlinie ist bisher nicht abzusehen.  

 

Mehr Informationen gibt es hier: 

Tagesschau: Lieferkettengesetz findet unter EU-Staaten erneut keine Mehrheit | tagesschau.de 

Handelsblatt: Nachhaltigkeit: EU-Lieferkettenrichtlinie bekommt keine Mehrheit im Ministerrat (handelsblatt.com)