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Der BCM begrüßt Initiative zur berufsrechtlichen Neuregelung der Syndizi

Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) begrüßt das vom Bundesjustizminister vorge­stellte Eckpunktepapier zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte. Die über eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung vorgesehene Zulassung als Syndikusanwalt mit Kammerpflichtmitgliedschaft ermöglicht die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber und gleichzeitig die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, da diese an die Pflichtmitgliedschaft gebunden ist. Daneben sind weitere eigenständige Regelungen für den Kammerberuf des Syndikusanwalts vorgesehen.

„Das Eckpunktepapier ist ein wichtiger Schritt – gerade auch für die als Compliance Officer tätigen Syndikusanwälte. Es ist zu wünschen, dass die Regelungen wie angekündigt zügig umgesetzt werden.  Auch für die Rechtsanwaltskammern sollte diese praxisorientierte Lösung ein Weg sein, dem sie sich nicht verschließen“, sagt Cornelia Koch, erste Vizepräsidentin des BCM, die als Lead Senior Legal Counsel Compliance und Syndikusanwältin bei SAP tätig ist.

Inwiefern Syndikusanwälte anders zu behandeln sind als freiberuflich tätige Rechtsanwälte, wird im Rahmen der nächsten Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer zu diskutieren sein. Insbesondere die Vorschläge hinsichtlich der Einschränkungen berufsrechtlicher Privilegien für Syndikusanwälte im Strafprozess sowie die Umsetzung der Vertrauensschutzregelung ist bislang noch nicht eindeutig geklärt.

Das vollständige Eckpunktepapier finden Sie hier.

Download Pressemitteilung hier.

Über den BCM
Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) ist die führende berufsständische Vereinigung exklusiv für Inhouse Compliance Beauftragte aus Unternehmen, Verbänden und Organisationen. Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf regionaler und bundesweiter Ebene gegenüber der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Er bezieht in öffentlichen Debatten Stellung zu Themen, die den Berufsstand betreffen und verfolgt das Ziel, bei Anhörungen und Gesetzgebungsverfahren eingebunden zu sein. Weitere Informationen zum Verband finden Sie hier.

Pressekontakt:
Linda Grahn
Berufsverband der Compliance Manager (BCM) e.V.
Tel. +49(0)30 / 84 85 93 20, E-Mail: linda.grahn@bvdcm.de