Home / Netzwerk / Aktuelles / Datenschutz auf Verhandlungsbasis

Datenschutz auf Verhandlungsbasis

Berufsverband der Compliance Manager begrüßt Vereinheitlichung von Datenschutznormen in Europa, warnt aber vor Einschränkungen durch internationale Verträge.

Anlässlich des morgigen offiziellen Europäischen Datenschutztags möchte der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) auf die Anforderungen der ab Mai nächsten Jahres geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) aufmerksam machen.

Die europaweite Vereinheitlichung des Datenschutzniveaus unterstützt die Arbeit der Compliance Manager in Zukunft erheblich. Auch Firmen aus dem außereuropäischen Ausland sind mit Inkrafttreten der DS-GVO an EU-Standards gebunden, ebenso wie der Datentransfer aus der EU hinaus an strengere Vorgaben gebunden ist. Zudem können Bußgelder bei Verstößen gegen die Verordnung in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens bzw. maximal 20 Millionen Euro verhängt werden. Der BCM ist sich der dadurch wachsenden Rolle der Compliance Manager im Unternehmen bewusst.

Gleichzeitig gilt die Aufmerksamkeit des BCM auch der Durchsetzungskraft der DS-GVO, sollten Verhandlungen zum „Trade in Services Agreement“ (TiSA) weiter voranschreiten. Nachdem die Verhandlungen zu „Trans-Pacific Partnership“ (TTP) und „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) kürzlich durch den amtierenden US-Präsidenten Donald Trump gestoppt wurden, kommt TiSA neue Bedeutung zu. Der BCM befürchtet, dass durch TiSA zwar europäische Datenschutzbestimmungen weiter zum Tragen kommen, diese jedoch keine Handelshemmnisse oder Diskriminierungen von Staaten begründen dürfen. In diesem Verhandlungspunkt vermutet der BCM die Möglichkeit zur Aushebelung der DS-GVO. Eine besondere Aufmerksamkeit richtet sich hier beispielsweise auf die Erwartung, durch TiSA personenbezogene Daten auch ohne Zweckbindung weiterverarbeiten zu können. Der BCM fordert an dieser Stelle eine erhöhte Aufmerksamkeit, die durch die DS-GVO gewonnenen Datenschutzstandards nicht in den Verhandlungen zu TiSA aufzugeben. Wie das Beispiel der Verhandlungen zu TTIP gezeigt hat, ist es möglich, für eine kritische Begleitung von Vertragsverhandlungen öffentlich Aufmerksamkeit zu gewinnen.

Datenschutz wird vom BCM nicht lediglich als gesellschaftliche Notwendigkeit betrachtet. Vielmehr betont der Verband, dass die Berechenbarkeit von Datenschutzrichtlinien auch einen großen wirtschaftlichen Nutzen mit sich bringt. Daher wird der BCM die Entwicklung internationaler Vertragswerke mit Einfluss auf Datenschutz und die Arbeit von Compliance Managern auch weiterhin intensiv beobachten. Gemeinsam mit dem Berufsverband für IT-Revisoren, Informationssicherheitsmanager und IT-Governance-Experten (ISACA Germany Chapter) führt der BCM eine Fachgruppe „IT Compliance“, die sich u.a. mit diesen Themen beschäftigt. Die Mitwirkenden der Fachgruppe werden den weiteren Fortgang der Gesetzgebung beobachten und für die Mitglieder beider Verbände entsprechend Hilfestellungen erarbeiten und für Fragen zur Verfügung stehen.

Mehr Informationen zur BCM-Fachgruppe „IT Compliance“ hier.

Mehr Informationen zum ISACA Germany Chapter hier.

Download Pressemitteilung hier.

Über den BCM
Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) ist die führende berufsständische Vereinigung exklusiv für Inhouse Compliance Beauftragte aus Unternehmen, Verbänden und Organisationen. Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf regionaler und bundesweiter Ebene gegenüber der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Er bezieht in öffentlichen Debatten Stellung zu Themen, die den Berufsstand betreffen und verfolgt das Ziel, bei Anhörungen und Gesetzgebungsverfahren eingebunden zu sein. Weitere Informationen zum Verband finden Sie hier.

Pressekontakt:
Linda Grahn
Berufsverband der Compliance Manager (BCM) e.V.
Tel. +49(0)30 / 84 85 93 20, E-Mail: linda.grahn@bvdcm.de