Der BCM veröffentlicht im Rahmen der Publikationsreihe „Compliance kommentiert“ einen neuen Beitrag zum Thema „Zur Bedeutung des HSH-Urteils für die Praxis“.
Darin untersuchen Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe H. Schneider und Rechtsanwalt Dr. Bernd-Wilhelm Schmitz die Verknüpfung des Vorwurfs der Untreue gegen Organmitglieder mit deren Haftung auf Schadensersatz bei fehlgeschlagenen Risikogeschäften auf Basis des HSH-Urteils (BGH vom 12.12. 2016 – 5 StR 134/15).
Das Format „Compliance kommentiert“ behandelt aktuelle Schwerpunktthemen aus dem Bereich Compliance und zeichnet sich dadurch aus, dass jeweils ein Wissenschaftler und ein Praktiker das Thema des Monats kommentieren. Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe H. Schneider ist Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des BCM, Direktor des Instituts für Deutsches und Internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg Universität zu Mainz und Of-Counsel bei Schmitz & Partner Rechtsanwälte. Herr Dr. Bernd-Wilhelm Schmitz ist Partner bei Schmitz & Partner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main und Experte u. A. im Bereich der Berufshaftung von Organmitgliedern, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten
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