Home / Netzwerk / Aktuelles / Compliance kommentiert: Whistleblowing-Hotline – Pflicht oder Kür?

Compliance kommentiert: Whistleblowing-Hotline – Pflicht oder Kür?

Der BCM veröffentlicht im Rahmen der Publikationsreihe „Compliance kommentiert“ einen neuen Beitrag zum Thema „Whistleblowing-Hotline: Pflicht oder Kür?“.

Herr Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard) untersucht in „Gibt es eine Pflicht zur Whistleblowing-Hotline?“ inwieweit der Ermessenspielraum bei der Einrichtung einer Whistleblowing-Hotline für deutsche Unternehmen durch Neuregelungen im Deutschen Corporate Governance Kodex reduziert wird. Herr RA Reinhold Kopp beleuchtet in „Whistleblowing in Deutschland – Pfeifen im Wald?“ die Rechtslage in Bezug auf Whistleblowing-Hotlines in Deutschland und der Europäischen Union.

Das Format „Compliance kommentiert“ behandelt aktuelle Schwerpunktthemen aus dem Bereich Compliance und zeichnet sich dadurch aus, dass jeweils ein Praktiker und ein Wissenschaftler das Thema des Monats kommentieren. Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard) ist Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Verbandes. Rechtsanwalt Reinhold Kopp ist Minister für Wirtschaft a.D, Justiziar des BCM und Partner der  HEUSSEN  Rechtsanwaltsgesellschaft mb.

Den Artikel finden Sie hier.