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Bundesrat gibt grünes Licht für Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag, den 13. Mai 2016, das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen passieren lassen. Es ist zu erwarten, dass das Gesetz in dieser Form zum 1. Juni 2016 in Kraft tritt.

Aus Sicht des Berufsverbandes der Compliance Manager (BCM) ist mit dem Gesetz eine wesentliche Strafbarkeitslücke hinsichtlich unzulässiger Anreizstrukturen zwischen der Industrie und ambulanten Leistungserbringern im Bereich Health Care Compliance geschlossen worden. Der neue Straftatbestand geht jedoch darüber hinaus. Nicht nur niedergelassene Ärzte, sondern auch die Ärzte in Krankenhäusern und sonstige medizinische Dienstleister, wie Heilpraktiker und Apotheker, als auch Beteiligte an Kooperationen zwischen Leistungserbringern untereinander, machen sich zukünftig strafbar, wenn sie sich wettbewerbswidrig Vorteile verschaffen oder Patienten unlauter zuführen.

Es wird sich erst noch herausstellen müssen, welche Kriterien die Rechtsprechung für die Wettbewerbswidrigkeit der Kooperation entwickeln wird. Bestehende Kooperationen werden gemeinsam mit dem Compliance Officer zu prüfen sein und zukünftig stets der Begleitung durch den Bereich Compliance bedürfen.

Die Weiterentwicklung des im Jahr 2000 durch zahlreiche Fachgesellschaften entwickelten „Gemeinsamen Standpunkts“ sollte im Angesicht dieser Entwicklung in Angriff genommen werden.

Julia Sonntag und Christoph Leo Gehring, Leiter der BCM-Fachgruppe Health Care Compliance, begrüßen das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, sehen dieses aber auch mit der Herausforderung durch die vom Gesetzgeber zeitgleich geforderten Überwindung der Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung nur schwer vereinbar. „Der faire Wettbewerb wird gestärkt und damit das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in das Gesundheitssystem. Compliance Officer müssen nun das Monitoring von Geschäftsmodellen bzw. Vorteilsgewährungen weiter intensivieren. Um Verstöße präventiv zu verhindern, ist insbesondere die Einhaltung der sozialrechtlichen Rahmenvorgaben und der vier Compliance-Prinzipen (Trennungsprinzip, Dokumentationsprinzip, Äquivalenzprinzip, Genehmigungsprinzip) notwendig“, so die beiden Fachgruppenleiter.

Die BCM-Fachgruppe Health Care Compliance behandelt umfassend diese und andere Compliance-Themen und arbeitet zusammen mit ihren Mitgliedern derzeit an praxisorientierten Lösungsvorschlägen für eine verbesserte konforme Zusammenarbeit.

Über den BCM
Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) ist die führende berufsständische Vereinigung exklusiv für Inhouse Compliance Beauftragte aus Unternehmen, Verbänden und Organisationen. Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf regionaler und bundesweiter Ebene gegenüber der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Er bezieht in öffentlichen Debatten Stellung zu Themen, die den Berufsstand betreffen und verfolgt das Ziel, bei Anhörungen und Gesetzgebungsverfahren eingebunden zu sein. Mehr Informationen hier.

Pressekontakt:
Linda Grahn
Berufsverband der Compliance Manager (BCM) e.V.
Tel. +49(0)30 / 84 85 93 20
E-Mail: linda.grahn@bvdcm.de