BCM veröffentlicht Neuigkeiten zur EU-Whistleblower Richtlinie

Zum 17. Dezember 2021 ist die Umsetzungsfrist der EU-Whistleblower-Richtlinie (EU-Direktive 2019/1937) abgelaufen. Mit fast taggenau einem Jahr Verspätung ist der Gesetzgeber seiner Umsetzungspflicht nachgekommen: Der deutsche Bundestag hat das Hinweisgeberschutzgesetz am heutigen Freitag, 16.12.2022, verabschiedet. Der Bundesrat wird dann in seiner nächsten Sitzung am 10. Februar 2023 voraussichtlich über das Gesetz Beschluss fassen.

Im Vergleich zum Regierungsentwurf ist es in der nun verabschiedeten Fassung noch zu einigen Veränderungen gekommen, die insbesondere der im Vorfeld bereits vielfach geäußerten Kritik am Regierungsentwurf Rechnung tragen.

So wurde der sachliche Anwendungsbereich ausgeweitet. Hinweisgeber fallen nicht nur dann in den Schutzbereich des Gesetzes, wenn Verstöße gegen Unionsrecht gemeldet werden, sondern auch, wenn bestimmte Verstöße gegen nationales Recht gemeldet werden. Damit wird die Rechtssicherheit für Hinweisgeber deutlich erhöht.

Zudem nimmt das nun verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz auch explizit Stellung zur Vorrangigkeit interner Meldestellen. So sollen nicht nur Unternehmen Anreize dafür schaffen, dass interne Meldekanäle gegenüber externen bevorzugt werden, sondern auch die externen Meldestellen sollen auf die Möglichkeit einer internen Meldung hinweisen. Weiterhin wurde die Löschfrist für Dokumentationen von zwei auf drei Jahre erhöht.

 

Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) begrüßt die nun doch überraschend zügige Verabschiedung des Hinweisgebergesetzes, nachdem sich in den vergangenen Wochen und Monaten zunächst weitere Verzögerungen abzeichneten. Für Hinweisgeber wird mit den nun geschaffenen Regelungen Rechtssicherheit geschaffen. Auch Unternehmen haben nun weitere Handlungssicherheit und sollten die Einhaltung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes – sofern nicht schon gesehen – nun zügig sicherstellen. Die gegenüber dem Regierungsentwurf vorgenommenen Veränderungen des Gesetzestextes tragen zu einer höheren Praktikabilität bei und tragen wesentlichen Kritikpunkten Rechnung, die im Vorfeld von Verbänden – und auch vom BCM (LINK Positionspapier) –  geübt wurden.