Der BCM bezieht Stellung zur öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss, in der der Frage nachgegangen wurde, wie Hinweisgeber auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf empfundene Missstände aufmerksam machen können. Zur Begutachtung stand ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3442), mit dem dieses Ziel erreicht werden soll und mit dem zugleich die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Whistleblowern – mit einiger Verspätung, nachdem die entsprechende Frist bereits im Dezember 2021 verstrichen ist – in deutsches Recht überführt werden.
BCM veröffentlicht Pressemitteilung zum Hinweisgeberschutzgesetz
20.10.2022