BCM veröffentlicht Pressemitteilung zum Hinweisgeberschutzgesetz

Zwei Personen im Gespräch, Mikrofone auf dem Tisch, Wasserglas und Notizblock sichtbar.

Der BCM bezieht Stellung zur öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss, in der der Frage nachgegangen wurde, wie Hinweisgeber auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf empfundene Missstände aufmerksam machen können. Zur Begutachtung stand ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3442), mit dem dieses Ziel erreicht werden soll und mit dem zugleich die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Whistleblowern – mit einiger Verspätung, nachdem die entsprechende Frist bereits im Dezember 2021 verstrichen ist – in deutsches Recht überführt werden.

Die vollständige Pressemitteilung ist hier abrufbar.