Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) e. V. reicht zum Referentenentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes seine Verbandsposition beim Bundesministerium der Justiz ein. Neben der Unterstützung diverser positiver Aspekte des Entwurfes, weist der BCM auf einzelne Ungenauigkeiten im Entwurf hin, die in der etablierten Praxis der Fallbearbeitung zu Problemen führen dürften.
Die Verbandsposition ist im Rahmen der Verbändeanhörung heute im Bundesministerium der Justiz eingegangen. Ziel ist es, dass die Verbandspositionen Eingang in die weitere Debatte finden werden. Der BCM begrüßt es ausdrücklich, dass mit dem nunmehr vorliegenden geänderten Referentenentwurf wieder Bewegung in dieses so wichtige Gesetzgebungsverfahren kommt und ein wichtiger Schritt in Richtung eines umfassenden Hinweisgeberschutzes gegangen wurde.
Das Positionspapier wurde in Zusammenarbeit mit dem kürzlich neu gegründeten Ressort „Verbands- und rechtspolitische Entwicklungen“ sowie der Fachgruppe Whistleblowing entworfen – wir danken für das Engagement!
Die gesamte Verbandsposition finden Sie in dem Positionspapier.