BCM veröffentlicht Positionspapier zum Referentenentwurf Hinweisgeberschutzgesetz

Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) e.V. hat heute seine Position zum „Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden” (Hinweisgeberschutzgesetz) veröffentlicht. Diese Verbandsposition ist auch dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zugegangen.

Der BCM begrüßt, dass Hinweisgebern mit diesem Gesetz weitreichender Schutz gewährt werden soll. Hinweisgebern soll damit ermöglicht werden, Meldungen über mögliche oder tatsächliche Compliance-Verstöße ohne Furcht vor Repressalien abzugeben. Der BCM erachtet den vorliegenden Entwurf jedoch als unausgewogen, da dem potenziellen Missbrauchsrisiko nicht Rechnung getragen wird und Unternehmen unverhältnismäßig benachteiligt werden. Mit dem Ziel, eine größere Balance zwischen Hinweisgeberschutz und Reduktion des Missbrauchsrisikos zu schaffen, stützt sich die Position des BCM auf fünf wesentliche Forderungen.

Alle Forderungen im Detail sowie die Verbandsposition im Überblick finden Sie in dem Positionspapier.