Der Bundesrat verweigert seine Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz. CDU und CSU im Bundesrat haben die Zustimmung für das Hinweisgeberschutzgesetz verweigert. Deutschland ist damit bereits erheblich in Verzug. Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, über einen Vermittlungsausschuss mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten.
Am 16. Dezember 2022 hatte der Bundestag das lang erwartete Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Ziel des vorausgegangenen EU-Gesetzes und der zugrunde liegenden Richtlinie ist es, Whistleblower, also diejenigen, die Gesetzesverstöße innerhalb von Unternehmen melden, besser zu schützen. Eigentlich hätten die EU-Mitgliedsstaaten schon in 2021 handeln sollen, sodass die weitere Verspätung natürlich um so bitterer ist. Aufgrund der versäumten Frist hatte die Europäische Kommission bereits am 27. Januar 2022 ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.