Die am vergangenen Freitag vom Bundestag beschlossene Frauenquote ist aus Sicht des Berufsverbands der Compliance Manager (BCM) eine Chance für mehr Vielfalt in deutschen Aufsichtsräten. Gleichzeitig ergibt sich aus ihr eine weitere regulatorische Herausforderung für Unternehmen, die auch aus Compliance-Sicht besondere Aufmerksamkeit verdient.
Der Präsident des BCM, Mirko Haase, kommentiert das neue Gesetz wie folgt: „Governance- und Compliance-Beauftrage müssen im Interesse der Firmenleitung die entsprechenden Berichtspflichten und die Mehrheitsverhältnisse zwischen Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern in börsennotierten Unternehmen mit mitbestimmten Aufsichtsräten im Auge behalten. Die Erwägung, einen Aufsichtsratsposten frei zu lassen, wenn es keine geeignete Frau gibt, kann zudem Auswirkungen auf die Anforderungsprofile für weibliche Aufsichtsratsmitglieder haben. Dies wiederum kann mit Hinblick auf andere Verpflichtungen – insbesondere den 5.4.1. des Deutschen Corporate Governance Kodex – ein eigenes Risiko darstellen.“
Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmt sind, müssen bis zum 30. September 2015 Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen festlegen. Die erste Frist zur Erreichung der Zielgrößen darf nicht länger als bis zum 30. Juni 2017 dauern, eine „Mindestzielgröße“ ist nicht vorgesehen. Sanktionen bei Nichterreichung ihrer Selbstverpflichtungen sind für keine der beiden Gruppen vorgesehen, allerdings ist darüber zu berichten.
Für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, gilt ab 1. Januar 2016 eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Führt eine Wahl oder Entsendung nach dem Stichtag zu einer Verletzung der fixen Mindestquote, ist die Wahl oder Entsendung der betreffenden Anteilseignervertreter nichtig, die Wahl eines Arbeitnehmervertreters unwirksam. Die jeweiligen Sitze im Aufsichtsrat gelten dann rechtlich als nicht besetzt.
Den vollständigen Gesetzentwurf der der Bundesregierung finden Sie hier.
Download Pressemitteilung hier.
Über den BCM
Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) ist die führende berufsständische Vereinigung exklusiv für Inhouse Compliance Beauftragte aus Unternehmen, Verbänden und Organisationen. Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf regionaler und bundesweiter Ebene gegenüber der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Er bezieht in öffentlichen Debatten Stellung zu Themen, die den Berufsstand betreffen und verfolgt das Ziel, bei Anhörungen und Gesetzgebungsverfahren eingebunden zu sein. Weitere Informationen zum Verband finden Sie hier.