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BCM sieht bei Korruptionsprävention weiter Aufholbedarf in Deutschland

Regelungen im Bereich des sogenannten „Anfütterns“ nicht in Sicht.

Anlässlich des Welt-Anti-Korruptions-Tages am 9. Dezember 2014 sieht der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) die Ratifikation der UN-Konvention gegen Korruption und die dazugehörigen Änderungen im Strafrecht als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Bereits im August hatte der BCM jedoch auch mitgeteilt, dass die ab September 2014 gültige Rechtslage nur dann wirksam ist, wenn sie mit einer umfassenden Offenlegungspflicht für Nebeneinkünfte von Abgeordneten korrespondiert.

Gleichzeitig bedarf es aus Sicht des BCM weiterer Regelungen für Zuwendungen an Amtsträger und auch in der Privatwirtschaft, die in Form von kleineren Geschenken, Einladungen oder anderen regelmäßigen aber kleineren Vorteilen erfolgen – häufig als sogenanntes „Anfüttern“ bezeichnet. Eine entsprechende gesetzliche Regelung gibt es zum Beispiel in Österreich. Der BCM fordert ein solches „Anfütterungsverbot“ auch in Deutschland gesetzlich zu verankern.

Mirko Haase, Präsident des Berufsverbandes betont, dass „die Sensibilität für Compliance-Themen und zur Korruptionsprävention weiter wachsen wird. Den Compliance-Verantwortlichen kommt dabei die tragende Rolle bei der Implementierung von adäquaten Maßnahmen in den Unteörnehmen und Organisationen zu“.  In diesem Sinne fordert er mehr Transparenz und Mut zur Compliance und bezieht sich dabei auch auf die Grundsatzrede von Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende der Organisation Transparency International und die Ansprache von Dr. Klaus Moosmayer, Chief Compliance Officer der Siemens AG, im Rahmen des diesjährigen Bundeskongresses Compliance Management des BCM.

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