Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) e. V. begrüßt den jüngst vom Bundesministerium der Justiz in die Ressortabstimmung gebrachten Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
Nach den bisher schleppenden Fortschritten hat das Bundesministerium der Justiz die lang ersehnte nationale Umsetzung der „Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ aus Dezember 2019, erst mit mehreren Monaten Verspätung auf den Weg gebracht und nunmehr mit einem geänderten Referentenentwurf Anfang April die Ressortabstimmung eingeleitet. Die Richtlinie sieht eine nationale Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2021 vor. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wurde bereits seitens der EU-Kommission eingeleitet.
Der Berufsverband der Compliance Manager freut sich über den Entwurf und begrüßt die neuen Regelungen. Inhaltlich birgt der Referentenentwurf – insbesondere im Vergleich zu dem im Vorjahr bereits vorgelegten Entwurf – mehr Licht als Schatten. Gerade im Vergleich zum 2021 vorgelegten Gesetzesentwurf ist nun eine weniger starke Belastung für die Unternehmen im Zuge der Umsetzung zu erwarten. Der Berufsverband hatte mit seinem im letzten Jahr veröffentlichten Positionspapier gefordert, dass das Ziel des Schutzes von Hinweisgebern nicht durch eine unverhältnismäßige Benachteiligung der Unternehmen zu erreichen versucht werden darf. Daher begrüßt er, dass eine seiner zentralen Forderungen Eingang in die nun vorliegende Entwurfsfassung gefunden hat.