BCM befürwortet Anti-Korruptions-Bemühungen im Gesundheitswesen

Definition der “unlauteren” Gegenleistung bleibt jedoch Auslegungsfrage.

Mit dem kürzlich vom Justizministerium vorgelegten Gesetzentwurf gegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen wird aus Sicht des Berufsverbands der Compliance Manager (BCM) eine wesentliche Regelungslücke im Bereich Health Care Compliance geschlossen. Allerdings bleiben aus Sicht des BCM weiterhin viele Fälle in einer rechtlichen Grauzone. Das bloße “Anfüttern” von Ärzten durch die Pharmaindustrie bleibt straffrei.

“Fortbildungsveranstaltungen und Studien leben leider noch von der Finanzierung durch die Industrie”, sagt Matthias Herscheid, Compliance Manager und Leiter Interne Revision der Johanniter GmbH sowie Leiter der BCM-Fachgruppe Health Care Compliance. “In Verträgen wird zumeist ein Zusammenhang zwischen Sponsoring und weiteren Beauftragungen ausgeschlossen. Damit würde sich die Beweisführung in solchen Fällen sehr schwierig gestalten” erklärt er.

Aus Compliance-Sicht wäre es daher wünschenswert, wenn sich sowohl niedergelassene Ärzte als auch Krankenhausträger von einem Sponsoring durch die Industrie lossagen würden. Dies führt zwar einerseits zu einem Bedarf an erhöhten Fortbildungsbudgets, andererseits aber zu einer deutlichen Steigerung an Transparenz und Unabhängigkeit im medizinischen Sektor. Der BCM empfiehlt Ärzten, Krankenhäusern, Dienstleistern und weiteren vom Gesetzentwurf Betroffenen bereits heute, interne Regularien zu schaffen und Mitarbeiter zu schulen. Ein weiterer Schritt wäre zudem die stärkere Überprüfung von gesponserten Fortbildungsseminaren durch die Ärztekammern und die strengere Vergabe von Fortbildungspunkten.

Die BCM-Fachgruppe Health Care Compliance behandelt umfassend diese und andere Compliance-Themen, die sich speziell mit dem Bereich des Gesundheitssektors befassen. Dazu gehören neben den strafrechtlichen Aspekten auch die Implementierung und Optimierung eines funktionierenden Compliance-Systems. Mehr Informationen hier.

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Über den BCM
Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) ist die führende berufsständische Vereinigung exklusiv für Inhouse Compliance Beauftragte aus Unternehmen, Verbänden und Organisationen. Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf regionaler und bundesweiter Ebene gegenüber der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Er bezieht in öffentlichen Debatten Stellung zu Themen, die den Berufsstand betreffen und verfolgt das Ziel, bei Anhörungen und Gesetzgebungsverfahren eingebunden zu sein. Weitere Informationen zum Verband finden Sie hier.

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Linda Grahn
Berufsverband der Compliance Manager (BCM) e.V.
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