32. Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten veröffentlicht

32. Tätigkeitsbericht, Datenschutzbeauftragter

9.263 Datenschutzverstöße wurden dem BfDI im Jahr 2023 gemeldet, 491 davon wiesen einen Bezug zum Informationsfreiheitsrecht auf. 2.574 Beschwerden sowie 5.162 allgemeine Anfragen gab es von den Bürgerinnen und Bürgern in Richtung des Bundesdatenschutzbeauftragten. Der Vergleich mit dem 31. Bericht aus dem Jahr 2022 zeigt einen Rückgang der Datenschutzverstöße um 10 Prozent, die Zahl der Beschwerden stieg dagegen um 20 Prozent.  

Keine Empfehlung des BfDI aus dem 31. Tätigkeitsbericht wurde abschließend umgesetzt. In drei Empfehlungsfeldern gibt es allerdings Entwicklungsprozesse: Die Bundesregierung hat Arbeiten zum geforderten Beschäftigtendatenschutzgesetzaufgenommen, das EU-Parlament hat einen Bericht zu der grundrechtskonformen Überarbeitung des VO-Entwurfs zur Chatkontrolle verabschiedet und schließlich wurde der BfDI in die laufenden Planungen zu einem Bundestransparenzgesetzt einbezogen. 

Die Liste der Empfehlungen, die nicht aufgegriffen oder in Ansätzen umgesetzt wurden, fällt länger aus. Gefordert hat der Bundesdatenschutzbeauftragte in seinem Tätigkeitsbericht zum Jahr 2022, dass die Facebook-Fanpages der Bundesregierung abgeschaltet werden und eine datenschutzkonforme Alternative zur Einbindung der Videodateien via YouTube auf den Webseiten des Bundes etabliert wird. Zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr wurde die Einsetzung einer Expertenkommission nahegelegt. Darüber hinaus sprach sich der Bundesdatenschutzbeauftragte für eine gesetzliche Klarstellung der Zuständigkeit für Reservistinnen und Reservisten zwischen Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) und Bundesministerium für Verteidigung (BfV), einen nachvollziehbares Konzept für Personenüberprüfungen auf Bundesebene im Rahmen der Novellierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG), eine DSGVO-konforme Einführung von Datentreuhändern sowie die Abschaffung der Antiterrordatei und der Rechtsextremismusdatei aus.  

Im neuen 32. Tätigkeitsbericht formuliert Ulrich Kelber Empfehlungen bezüglich der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Er empfiehlt die Schaffung einer nationalen KI-Aufsichtsstruktur, die Überarbeitung des VO-Entwurfs zur Chatkontrolle sowie die Vorlage eines Entwurfs gesetzlicher Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz. Des Weiteren sieht er den Bedarf einer Nachbesserung am EU-Entwurf für eine Verordnung zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der DSGVO. 

Die Tätigkeitsberichte des BfDI werden jährlich dem Deutschen Bundestag, der Bundesregierung und dem Bundesrat übergeben. Auch die Europäische Kommission und der Europäische Datenschutzausschuss wird durch den Bericht über die Tätigkeit des BfDI in Kenntnis gesetzt. Die Veröffentlichung erfolgt als Bundestagsdrucksache, sodass die Berichte von Bürgerinnen und Bürgern heruntergeladen werden können.  

Ulrich Kelber ist seit Januar 2024 nur noch kommissarisch als Bundeschutzbeauftragter tätig. Seit dem 15. April steht nach langer Suche seine Nachfolgerin fest. Die parteilose Datenschutzrechtlerin Louisa Specht-Riemenschneider, die als Professorin für Rechtswissenschaften an der Universität Bonn tätig ist, wird sein Amt übernehmen. Specht-Riemenschneider ist derzeit auch Vorsitzende des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen beim Umweltministerium (BMUV) und war Vorsitzende des Digitalbeirates beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Zudem leitet sie an der Universität Bonn die Forschungsstelle für Rechtsfragen neuer Technologien und Datenrecht. Im nächsten Schritt muss die von der FDP und den Grünen bestimmte neue Bundesdatenschutzbeauftragte von der Innenministerin Nancy Faeser dem Bundeskabinett offiziell vorgeschlagen und dann vom Bundestag mehrheitlich bestätigt werden, bevor sie ihr Amt antreten kann. 

 

Mehr Informationen gibt es hier:

Haufe: Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz (BfDI)

Handelsblatt: Louisa Specht-Riemenschneider: Das ist die neue Bundesdatenschützerin

BfDI: Tätigkeitsberichte