Virtueller Coaching-Day: Strafrechtliche Verantwortlichkeit in der Wirtschaft Risiken für Unternehmen, Leitungspersonen, Rechtsabteilungen & Co.

Wenn es in Unternehmen zu strafbaren Verhaltensweisen kommt oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden, stellt sich unmittelbar die Frage, wer für das Fehlverhalten verantwortlich ist. Aus Sicht von Ermittlern kommen Leitungspersonen und Verantwortlichen von Rechts- und Compliance-Abteilungen dabei eine besondere Rolle zu. Die meisten Ermittlungsverfahren in Deutschland werden Top-Down geführt, was sicher auch daran liegt, dass ein Fehlverhalten von Leitungspersonen die Grundvoraussetzung ist, um auch das Unternehmen als solches zu sanktionieren. Wer der Führungsebene kein Fehlverhalten nachweisen kann, der kann auch keine Unternehmensgeldbüße verhängen. Ermittlungsmaßnahmen richten sich daher in Wirtschaftsstrafverfahren oft gegen diesen Personenkreis. Dabei sehen das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht zahlreiche Möglichkeiten vor, wie Führungskräfte insgesamt auch für Fehlverhalten Dritter verantwortlich sein können. Hierzu zählt u.a. auch mangelnde oder späte Reaktion auf Fehlverhalten im Unternehmen. Im Rahmen des Online-Seminars beschreiben wir die strafrechtlichen Risikofelder und zeigen anhand von Fallbeispielen Kriterien auf, mit denen Leitungs- und Aufsichtspersonen die strafrechtlich zulässigen Grenzen ihres Handelns abstecken können.

Wesentliche Inhalte:
– Typische Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Unternehmen
– Grundlagen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit
– Risiken und Handlungspflichten von Führungspersonen
– Reaktionsmanagement bei erkannten Pflichtverletzungen
– Möglichkeiten und Grenzen der Delegation

Referenten:
Dr. Andreas Minkoff und Dr. Matthias Sartorius

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung bis einschließlich Dienstag, den 05. Dezember 2023.