Treffen der Fachgruppe Whistleblowing

Funktionierende Compliance Managementsysteme sollen die Möglichkeit bieten, Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien zu melden. Gleichwohl waren Hinweisgebersysteme bislang noch nicht in allen Branchen verpflichtend. Compliance Manager fungieren als interne Meldestelle und nehmen Hinweise entgegen.

Mit der Directive (EU) 2019/1937 und deren Umsetzung in lokale Gesetzgebung werden Hinweisgebersysteme für Unternehmen bestimmter Größen verpflichtend. Dies bringt auch für Konzere die Herausforderung mit sich, in den einzelnen Konzerngesellschaften lokale Kommunikationskanäle zu implementieren. Zu Beginn ist damit zu rechnen, dass lokale Mitarbeitende die Beantwortung von Hinweisen als Zusatzfunktion wahrnehmen.

Wie können Sie Ihre Erfahrung im Unternehmen für Ihre Kolleginnen und Kollegen nutzbar machen? Gemeinsam mit Ihnen wollen wir diskutieren, wie wir den Einstieg in die lokale Hinweisbearbeitung für Neueinsteiger erleichtern können. Was sind die Do’s und Dont’s? Worauf sollten wir beim Einstieg in lokale Hinweisgebersysteme besonders achten?

Wir laden Sie sehr herzlich ein, am offenen Erfahrungsaustausch der Fachgruppe Whistleblowing am 29.03.2023 von 12.30 h – 13.30 h teilzunehmen.