Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Risikoanalysen erstellen und Kennzahlen erfassen

Das Lieferkettengesetz (LkSG) ist am 1. Januar in Kraft getreten. Für Unternehmen mit mehr als
3.000 Beschäftigten bedeutet das, ihrer Sorgfaltspflicht in puncto Menschenrechte für den Aufbau
von fairen Lieferketten wahrzunehmen. Ab 2024 werden auch Unternehmen mit mindestens 1.000
Arbeitnehmer*innen in die Pflicht genommen.
Kernelement der Sorgfaltspflichten ist die Einrichtung eines Risikomanagements zur Erfassung von
Risiken von Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltschädigungen. Dazu braucht es eine
systematische Risikoanalyse mit entsprechenden Kennzahlen sowie Auswertungsmechanismen.
In der digitalen Informationsveranstaltung geben Frau Peggy Wenzel und Dr. Valentin
Belentschikow einen Überblick über die wesentlichen Begriffe und stellen Konzepte für die
Erstellung von Risikoanalysen vor. Weiter werden der Return on Prevention (RoP) als
wirtschaftliche Kenngröße sowie die Digitalisierungspotenziale des Risikomanagements diskutiert.