Das Hinweisgeberschutzgesetz – Was Sie jetzt beachten sollten

Der Bundestag stimmte am 30.3. über die Gesetzentwürfe (20/5992 und 20/5991) zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ab. Mit dem Gesetz sollen Whistleblower in Unternehmen und Institutionen besser vor Nachteilen geschützt werden, die ihnen aufgrund von gemeldetem Fehlverhalten drohen könnten. Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitenden müssen demnach ein Hinweisgebersystem einrichten und betreiben. Anderenfalls drohen ein empfindliches Bußgeld sowie der legale Abfluss von kritischen Unternehmensinterna und Know-how. Ab dem 17. Dezember 2023 gilt diese Verpflichtung auch für Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden.

Unabhängig davon, an welchem Punkt Sie bei der Umsetzung des HinSchG stehen: In diesem digitalen Coaching Day erläutern Ihnen Dr. Martin Knaup und Jan-Patrick Vogel von der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing was Sie jetzt zu beachten haben und wie Sie Ihre Organisation rechtskonform aufstellen.

Agenda:

12:00                   Begrüßung

12:00 – 12:30     Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

12:30 – 13:00     Was Sie jetzt beachten müssen

13:00 – 13:30     Fragen und Antworten

 

Referenten:

Jan-Patrick Vogel, Partner, Taylor Wessing

Jan-Patrick Vogel ist Co-Head der Compliance Group bei Taylor Wessing. Über besondere Expertise verfügt Jan-Patrick Vogel im Arbeitsstrafrecht / HR-Compliance und begleitet Unternehmen in diesem Kontext umfassend beim Aufbau und der Implementierung einer HR Compliance-Organisation sowie bei der repressiven Verteidigung in Fällen unternehmensinterner Straftaten. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die unternehmensinterne Aufklärung und ggf. die Korrektur von strafbewehrten Rechtsverstößen mit arbeits-/sozialversicherungsrechtlichem Bezug.

Tätigkeitsgebiete: Arbeitsrecht, Compliance-Beratung, HR-Compliance, interne Untersuchungen, Freelancer-/ Contractor-Compliance

 

Dr. Martin Knaup, Partner, Taylor Wessing

Martin Knaup ist Co-Head der Praxisgruppe Compliance bei Taylor Wessing. Als ausgebildeter Compliance Officer ist Martin Knaup spezialisiert auf die laufende Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen im Bereich Corporate Compliance, insbesondere auf die Implementierung und den Ausbau von Compliance Management Systemen sowie die Durchführung interner Ermittlungen. Er ist ausgewiesener Experte in der Beratung zum Hinweisgeberschutzgesetz.

Martin Knaup begleitet außerdem Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Organhaftungsklagen. Erfahrungen durch ein Secondment bei einem börsennotierten Industriekonzern prägen sein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und Unternehmensinteressen.

Tätigkeitsgebiete: Compliance-Beratung, Interne Untersuchungen, Gesellschaftsrecht, Konfliktlösung

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    Für Mitglieder kostenfrei.
    Für Nichtmitglieder ist eine einmalige kostenfreie Teilnahme möglich.

    Weiterhin bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Teilnahme für Dienstleister, Berater oder sonstige Personen, die nicht in Unternehmen, Verbänden, Non-profit-Organisationen oder vergleichbaren Institutionen mit der Wahrnehmung von Compliance-Themen beauftragt sind (siehe §3 der Satzung), leider nicht möglich ist. Dies gilt auch für die Förderpartner des BCM.

    Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist eine Weitergabe von Name, Funktion und Unternehmen an den Gastgeber der Veranstaltung verbunden.

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    Die Veranstaltungen des BCM dienen dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung der Teilnehmer/innen untereinander. Daher werden Ihre Anmeldedaten wie Name, Firma und Funktion auch für eine Teilnehmerliste genutzt, die bei den Veranstaltungen auch für andere Teilnehmer/innen sichtbar ist. Wenn Sie das nicht wünschen, geben Sie uns bitte unter info@bvdcm.de Bescheid. Darüber hinaus wird die Teilnehmerliste zur Veranstaltungsorganisation auch dem Gastgeber der Veranstaltung übermittelt.

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