Compliance Breakfast – Hinweisgeberschutzgesetz: Neue Rechtspflichten und deren praktische Umsetzung (Präsenzveranstaltung)

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung bis einschließlich Sonntag, den 25.06.2023 geöffnet ist. 

Am 12. Mai 2023 beschloss der Bundesrat über das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Damit erhalten HinweisgerberInnen in Deutschland nun besondere Rechtssicherheit.

Deutsche Unternehmen ab 250 Beschäftigten sind nun dazu verpflichtet, innerhalb von einem Monat die Vorgaben des HinSchG umzusetzen. Für Unternehmen mit 50-249 Beschäftigten gilt eine verlängerte Einrichtungsfrist bis zum 17. Dezember 2023.

Die zentralen Elemente des HinSchG treten Ende Juni in Kraft. Doch was bedeutet das neue Gesetz für Unternehmen und Organisationen? Wie lässt sich die gesetzliche Regelung richtlinienkonform umsetzen? Welche Meldekanäle sind am besten für das eigene Unternehmen geeignet und wie sieht es in der Praxis aus?

In unserem Compliance Breakfast gehen wir gezielt auf den nationalen Gesetzesentwurf ein, um Sie im Detail über die gesetzlichen Anforderungen für deutsche Unternehmen zu informieren und Ihnen aufzuzeigen, wie Sie diesen gerecht werden.

 

Folgende Agenda ist für die Veranstaltung geplant:

9:00 Uhr                Begrüßung

9:10 Uhr                Endlich amtlich: Startschuss für das Hinweisgeberschutzgesetz – was Sie jetzt wissen müssen.

9:40 Uhr                Von der Pflicht zum Erfolgsmodell – die besten Tipps zur Einführung eines Hinweisgebersystems!

10:00 Uhr              offene Diskussionsrunde

 

Referenten:

Alexander Neidhardt

Senior Account Executive

EQS Group

Alexander Neidhardt ist bei der EQS Group als vertrieblicher Ansprechpartner für Interessenten und Partner tätig. Mit über 10-jähriger Erfahrung im Compliance-Bereich betreut er diese zu allen Themen rund um die EQS Compliance-Lösungen.

&

Norman Lenger-Bauchowitz, LL.M.

Rechtsanwalt

Rödl & Partner GmbH

Norman Lenger-Bauchowitz ist seit über 13 Jahren Rechtsanwalt, seit 2012 bei Rödl & Partner und Leiter der Rechtsberatung im Geschäftsbereich Gesundheitswirtschaft/Non-Profit-Organisationen. Er verfügt über entsprechende umfangreiche Kompetenz und Erfahrungen. Er ist freiberuflicher Autor einschlägiger Veröffentlichungen an den Schnittstellen Gesundheitswirtschaft/Sozialwirtschaft und Vereins- und Stiftungsrecht (u.a. im Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 5: Verein, Stiftung bürgerlichen Rechts) und verfügt über seine ehemalige Tätigkeit in einem Notariat über hohe Expertise im Vertragsrecht und im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!