Compliance Breakfast – Fokus Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Neben dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) kommt dieses Jahr ein weiteres wichtiges Gesetz auf Unternehmen zu: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es soll erstmals die Sorgfaltspflichten von deutschen Unternehmen verbindlich regeln und somit den Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards in den weltweiten Wertschöpfungsketten sicherstellen.

 

Das deutsche Lieferkettengesetz trat im Januar 2023 in Kraft und gilt zunächst für Firmen mit Sitz in Deutschland mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden. Ab 2024 gilt das Gesetz dann auch für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden.

 

Das Gesetz ist aber nicht nur für die “Großen” relevant: KMU sind als Zulieferer ebenfalls indirekt von den neuen Regelungen betroffen. Die im Gesetz geforderten Sorgfaltspflichten bringt eine ganze Reihe Anforderungen mit sich, die insbesondere kleinere und mittelgroße Unternehmen ohne entsprechende Ressourcen oder Fachkenntnisse vor Herausforderungen stellt.

 

Bei unserem Compliance Breakfast gehen wir gezielt auf die gesetzlichen Anforderungen ein, zeigen Ihnen, wie Sie diesen gerecht werden und geben Ihnen Einblicke wie das Lieferkettenmanagement beim Großkonzern Bilfinger SE aussieht.

 

Agenda:

9:00 Uhr              Begrüßung

9:10 Uhr              LieferkettensorgphaltspflichtG – Eine Bilanz nach 6 Monaten

9:50 Uhr              Praktische Ansätze zur Umsetzung des LkSG im Mittelstand

10:20 Uhr            Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Konzern – von den Großen lernen

10:40 Uhr            offene Diskussionsrunde

 

Referenten:

Alexander Neidhardt

Senior Account Executive

EQS Group

Vita:

Alexander Neidhardt ist bei der EQS Group als vertrieblicher Ansprechpartner für Interessenten und Partner tätig. Mit über 10-jähriger Erfahrung im Compliance-Bereich betreut er diese zu allen Themen rund um die EQS Compliance-Lösungen. beruflichen Hintergrund in der technischen Aufklärung und besitzt einen MBA in Innovation & Leadership.

 

Julia Arbery

Partnerin, StoneTurn

Julia Arbery, Partnerin bei StoneTurn, verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich Ethik und Compliance. Julia unterstützt insbesondere multinationale Unternehmen bei der Gestaltung und Implementierung effektiver Ethik- und Compliance-Programme. Unter anderem hatte Julia eine leitende Rolle innerhalb des Forensic Adviser-Teams, welches den vom US-Justizministerium (DOJ) ernannten unabhängigen Compliance Monitor und Auditor der Volkswagen AG unterstützte. Als Mitglied des VW-Monitoring-Teams konzentrierte sie sich auf die Prüfung der Gestaltung und Umsetzung des VW-Verhaltenskodex sowie des Integritätsprogramms von VW.  Julia hat das Advanced Certificate in Anti-Money Laundering, Fraud Prevention und Anti-Bribery and Corruption von der ICA (in Verbindung mit der University of Manchester) erworben. Im Jahr 2019 war Julia Mitbegründerin des deutschen Chapter der Women in White Collar Defense Association (WWCDA) und ist derzeit eine in leitender Funktion der Vereinigung, die sich für die Förderung von Vielfalt und Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen im Wirtschaftsstrafrecht einsetzen.

 

Niko Steinhoff
Deputy Human Rights Officer
Bilfinger SE

Tätigkeitsbereich: Wirtschaftsstrafrecht; Wettbewerbsrecht; Compliance in allen Facetten, insb. Third Party Due Diligence, Investigations und ESG-Compliance (explizit zum Themenkomplex Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)

Vita:
Seit 2018 bei der Bilfinger SE in Corporate Compliance beschäftigt, zuvor war ich bei WilmerHale (Praxisgruppe Compliance & Cross-Border Investigations). Bei Bilfinger habe ich bis Ende 2021 die Abteilung Third Party Due Diligence verantwortet, anschließend habe ich als Compliance Officer die Leitung für Compliance in einer der zwei Bilfinger Divisionen, Technologies, übernommen. Seit Dez. 2021 bin ich als Deputy Group Human Rights Officer bestellt und verantworte dabei u.a. die Umsetzung des LkSGs.

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    Für Nichtmitglieder ist eine einmalige kostenfreie Teilnahme möglich.

    Weiterhin bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Teilnahme für Dienstleister, Berater oder sonstige Personen, die nicht in Unternehmen, Verbänden, Non-profit-Organisationen oder vergleichbaren Institutionen mit der Wahrnehmung von Compliance-Themen beauftragt sind (siehe §3 der Satzung), leider nicht möglich ist. Dies gilt auch für die Förderpartner des BCM.

    Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist eine Weitergabe von Name, Funktion und Unternehmen an den Gastgeber der Veranstaltung verbunden.

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