Am 16. Dezember 2019 ist die EU-Whistleblower-Richtlinie in Kraft getreten, um Hinweisgeber erstmals besser vor Repressalien und negativen Konsequenzen zu schützen. So sieht sie unter anderem vor, dass Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten sichere Hinweisgebersysteme einführen müssen.
Die Einführung steht kurz bevor und stellt Unternehmen vor viele Herausforderungen: Was besagt das Gesetz genau und welche Anforderungen kommen auf uns zu? Wie lässt sich die gesetzliche Regelung richtlinienkonform umsetzen? Welche Meldekanäle sind am besten für das eigene Unternehmen geeignet und wie sieht es in der Praxis aus?
In unserem Compliance Breakfast gehen wir gezielt auf den nationalen Gesetzesentwurf ein, um Sie im Detail über die gesetzlichen Anforderungen für deutsche Unternehmen zu informieren und Ihnen aufzuzeigen, wie Sie diesen gerecht werden.