Coaching Day mit dem Förderpartner Taylor Wessing

HR-Compliance – Was die Compliance beim Einsatz von Freiberuflern jetzt beachten muss

In vielen Branchen herrschen enorme Engpässe an qualifizierten Fachkräften. Vor allem in der IT aber auch in anderen technischen Berufen fehlt es bereits jetzt an Spezialisten. Um diesem Fachkräftemangel zu begegnen, greifen Unternehmen häufig auf freiberufliche Spezialisten („Freelancer“) zurück. Sie gehen damit ein hohes Compliance-Risiko ein. Denn entpuppt sich der Einsatz des Freelancers als Scheinselbständigkeit drohen hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern, Bußgeldern und im schlimmsten Fall sogar Haft. Diese Risiken lassen sich jedoch durch einen strukturierten Prüf- und Freigabeprozess in der Compliance erheblich eingrenzen. Da sich die Anforderungen an den rechtmäßigen Freelancer-Einsatz durch verschiedene Entscheidungen der Sozialgerichte jüngst verändert haben, sollten auch bestehende Compliance-Prozesse auf den Prüfstand gestellt werden. Wir zeigen Ihnen im Rahmen unseres Coaching Days anhand einer Case Study und vielen praktischen Beispielen wie.

Agenda:

9:15 – 9:30:         Registrierung

9:30 – 9:45:         Begrüßung

9:45 – 10:15        Derzeitige Gesetzeslage, jüngere Rechtsprechung und behördliche Prüfpraxis

10:15 – 10:45     Rechtssicherheit in der Freelancer-Beauftragung

10:45 – 11:00     Pause

11:00 – 11:45     Empfohlenes Vorgehen (Case Study)

11:45 – 12:00     Pause

12:00 – 12:45     Differenzierung Einsatzmodelle und Abgrenzungskriterien

12:45 – 13:00     Fragen und Diskussion

13:00 – 14:00     Get-together und Fingerfood

 

Referenten:

Jan-Patrick Vogel, LL.M., Salary Partner, Taylor Wessing

Jan-Patrick Vogel ist Co-Head der Compliance Group bei Taylor Wessing. Über besondere Expertise verfügt Jan-Patrick Vogel im Arbeitsstrafrecht / HR-Compliance und begleitet Unternehmen in diesem Kontext umfassend beim Aufbau und der Implementierung einer HR Compliance-Organisation sowie bei der repressiven Verteidigung in Fällen unternehmensinterner Straftaten. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die unternehmensinterne Aufklärung und ggf. die Korrektur von strafbewehrten Rechtsverstößen mit arbeits-/sozialversicherungsrechtlichem Bezug.

Tätigkeitsgebiete: Arbeitsrecht, Compliance-Beratung, HR-Compliance, interne Untersuchungen, Freelancer-/ Contractor-Compliance

 

Dr. Oliver Bertram, Partner, Taylor Wessing

Oliver Bertram ist spezialisiert auf die vertragliche und tatsächliche Gestaltung des Einsatzes flexibler Personalreserven (Zeitarbeit, Interim Management, Freelancer, Outsourcing durch Werk-/Dienstverträge) und komplexe Projekte zur Sicherstellung der HR-Compliance. Ein Schwerpunkt ist die strategische Beratung von (Groß)unternehmen in kollektiv-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen. Als HR-Partner bei Taylor Wessing Deutschland kennt Oliver Bertram dabei die arbeitsrechtlichen Themen seiner Mandantschaft auch aus der Brille des Unternehmensjuristen.

Tätigkeitsgebiete: Arbeitsrecht, HR-Compliance, insbesondere Compliance beim Fremdpersonaleinsatz, Arbeitnehmerüberlassung, Syndikusrechtsanwalt / Befreiung Rentenversicherungspflicht, Modern Work / Flexibel Work-force