Während die Unternehmen hierzulande alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Anforderungen des deutschen LkSG erfolgreich in ihre Beschaffungsabläufe einzuarbeiten, wird auf EU-Ebene die im Jahr 2021 begonnene Arbeit an einem europäischen Pendant fortgesetzt. Am 1. Juni 2023 hat sich das Europaparlament für einen verschärften Richtlinienentwurf der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ausgesprochen und damit den Weg für das weitere Gesetzgebungsverfahren freigemacht. Die Experten Dr. Martin Rothermel und Sebastian Rünz von Taylor Wessing erklären, wo die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen CSDDD und LkSG liegen und ab wann die neuen Regeln in Europa gelten sollen.
Folgende Referenten erwarten Sie:
Rechtsanwalt Sebastian Rünz, LL.M. (Toronto), Salary Partner, CSR-Manager IHK, Taylor Wessing
Rechtsanwalt Dr. Martin Rothermel, Partner, Taylor Wessing
Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist bis Mittwoch, den 05.07.2023 um 12:00 Uhr möglich. Später erfolgte Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.