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Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) äußert sich zum Koalitionsvertrag und begrüßt die Entbürokratisierung durch Anpassung des Beauftragtenwesens und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) äußert sich zum Koalitionsvertrag und begrüßt die Entbürokratisierung durch Anpassung des Beauftragtenwesens und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Die im Koalitionsvertrag angekündigten Vorhaben zur Entbürokratisierung sind aus Sicht des BCM und seines Wissenschaftlichen Beirats ein notwendiger Schritt, um die Wirksamkeit von Compliance in Unternehmen nicht durch übermäßige formale Anforderungen zu gefährden. Zwei zentrale Regelungsbereiche stehen dabei exemplarisch im Fokus: das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie das gesetzlich verankerte Beauftragtenwesen.
„Compliance wird nicht automatisch besser durch immer neue Berichtspflichten und formale Kontrollanforderungen. Gerade im Bereich der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten begrüßen wir daher ausdrücklich die angestrebten Vereinfachungen“, sagt Dr. Martin Benda, erster Vizepräsident des BCM.